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Produkthaftpflichtversicherung
Zum Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung gehört die so genannte Produkthaftpflichtversicherung. Eine Produkthaftpflichtversicherung kann dabei als Ergänzung zu einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
In der herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherung ist nämlich lediglich das so genannte . konventionelle Produkthaftpflicht-Risiko, sprich die Personenschäden oder aber Sachschäden, die durch ein Produkt verursacht werden können, versichert, nicht jedoch der Vermögensschaden, der entstehen kann.
Ein Vermögensschaden liegt auch dann vor, wenn ein Produkte eine vom Hersteller zugesicherte Eigenschaft fehlt. Diese Vermögensschäden können teilweise jedoch durch eine so genannte erweiterte Produkthaftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Eine Abgrenzung zu der bereits bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung erfolgt dann über ein zeitliches Kriterium, und zwar greift eine Produkthaftpflichtversicherung für Schäden, die nach dem Abschluss der Herstellung, bzw. der Auslieferung der Produkte entstehen, zum Beispiel bei der Überprüfung der Ware durch den Käufer und dieser einer Mängelrüge veranlasst.
Eine Produkthaftpflichtversicherung bietet hierzu verschieden Variationsmöglichkeiten an.
Gedeckt werden können mit einer Produkthaftpflichtversicherung zum Beispiel Schadenersatzansprüche, die ein Abnehmer gegen einen Lieferanten oder einen Produzenten erhebt, weil durch Weiterverarbeitung eines bereits mangelhaften Rohproduktes ein unbrauchbares End- oder Zwischenprodukt entstanden ist.
Darüber hinaus kann eine Produkthaftpflichtversicherung aber auch Schadenersatzansprüche abdecken, weil durch ein Produkt andere Produkte des Abnehmers beschädigt worden sind.
Eine weitere Variationsmöglichkeit einer Produkthaftpflichtversicherung ist, dass ein Produktionsausfall, oder kostspielige Nachbesserungsmaßnahmen übernommen werden, bzw. der dadurch eventuell entgangene Gewinn.
Es können mit einer Produkthaftpflichtversicherung aber auch Folgeschäden abgesichert werden, die einem Kunden durch vom Versicherungsnehmer gelieferte fehlerhafte Produkte, zum Beispiel Maschinen oder Maschinenteile beim Abnehmer entstanden sind.
Für eine Produkthaftpflichtversicherung können Selbstbeteiligungen vereinbart werden. Die Versicherungssummen sind ebenfalls flexibel wählbar.
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